Stadtplanung in Geilenkirchen

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72. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hünshoven (Flächennutzungsplan)

Nach wie vor besteht eine große Nachfrage nach Baugrundstücken, vor allem für zentrumsnahe Einfamilienwohnhäuser. Das benachbarte Baugebiet "Flussviertel" wurde 2015 in nördliche Richtung erweitert. Diese Erweiterung ist überwiegend bereits bebaut, sodass das Flussviertel nunmehr in westliche Richtung (Richtung Immendorf) erweitert werden soll.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de
  • Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de

Verfahrensschritte

  • 14.12.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 19.01.2017 - 03.03.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
  • 07.02.2017 - 21.02.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • 12.07.2017, Offenlagebeschluss
  • 25.07.2017 - 24.08.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Öffentliche Bekanntmachungen

Umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen

Protokolle