Stadtplanung in Geilenkirchen

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Bebauungsplan Nr. 35, 1. Änderung - Bahnhofstraße u.a. (Bebauungsplan)

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 der Stadt Geilenkirchen wurden folgende Nutzungen innerhalb des im Plangebiet festgesetzten Kerngebiets (MK) unzulässig:

  • Spielhallen und ähnliche Betriebe i.S.v. § 33 i) der Gewerbeordnung vom 01.01.1987 (BGBl. I S. 452) in der am 07.04.1988 geltenden Fassung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und/oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen,
  • Betriebe, die auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind.

 

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de
  • Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
  • Herr Patrick Kalus, Telefon: 02451 / 629 222, E-Mail: Patrick.Kalus@Geilenkirchen.de

Verfahrensschritte

  • 08.07.1987, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 08.06.1988, Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
  • 17.12.1988, Inkrafttreten des Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge

Bebauungsplan