Stadtplanung in Geilenkirchen

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83. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bauchem - südlich Gotzenstraße (Flächennutzungsplan)

Die Franziskusheim gGmbH plant die Errichtung eines Altenheims und mehrerer Seniorenwohnungen im Stadtteil Bauchem. Hierfür sind zwei benachbarte Grundstücke südlich der „Sittarder Straße“ zwischen „Nierstraßer Weg“ und „Gotzenstraße“ vorgesehen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 153 und 374 (Flur 59, Gemarkung Geilenkirchen) mit einer Größe von ca. 0,95 ha. Um das Vorhaben zu ermöglichen, soll Planungsrecht in Form eines Bebauungsplans geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan (83. Änderung) soll gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 124 geändert werden.

Bei der Prüfung des Vorhabens wurde festgestellt, dass für die Änderung des Flächennutzungsplans eine Erweiterung des Geltungsbereiches nach Südosten zu einer sinnvollen Arrondierung führen und somit der weiterhin hohen Nachfrage nach (zentrumsnahem) Wohnraum dienen könnte. Insbesondere die Tatsache, dass sich das Plangebiet gemäß des Regionalplans (bzw. Gebietsentwicklungsplans) für den Regierungsbezirk Köln im Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) befindet, in dem sich zukünftige Ansiedlungen vorrangig entwickeln sollten, hat die Flächenauswahl des Plangebiets bestärkt.

Der Geltungsbereich der 83. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst daher einen größeren Bereich als der Bebauungsplan Nr. 124 und ist rund 2,5 ha groß.

Entsprechend der angrenzenden Nutzungen und deren Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen soll das Plangebiet zukünftig als gemischte Baufläche („M“) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO dargestellt werden.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
  • Herr Thomas Reinecke, Telefon: 02451 / 629 236, E-Mail: Thomas.Reinecke@Geilenkirchen.de
  • Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de
  • Herr Patrick Kalus, Telefon: 02451 / 629 222, E-Mail: Patrick.Kalus@Geilenkirchen.de

Verfahrensschritte

  • 10.05.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 22.05.2023 - 26.06.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
  • 20.12.2023, Offenlagebeschluss
  • 22.01.2024 - 23.02.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Öffentliche Bekanntmachungen

Umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen

Abwägung Stellungnahmen aus Beteiligungen