Klarstellungssatzung für den Ortsteil Neuteveren (Satzung)
Es handelt sich um eine Klarstellungssatzung für den Ortsteil Neuteveren gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB.
Die hier gezeigte Satzung dient lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de
- Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
- Herr Patrick Kalus, Telefon: 02451 / 629 222, E-Mail: Patrick.Kalus@Geilenkirchen.de
Verfahrensschritte
- 13.12.1995, Satzungsbeschluss gem. § 34 Abs. 4 BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Anhänge
Plandarstellung
- Neuteveren (PDF, 94,04 KB)