Stadtplanung in Geilenkirchen

Logo Stadt Geilenkirchen
Navigation

78. Änderung des Flächennutzungsplans - Südlich des Ortsteils Müllendorf - Sonderbaufläche (Flächennutzungsplan)

Ein ortsansässiges Unternehmen betreibt im Plangebiet eine Sand- und Kiesabgrabung. Die Fläche wird weiterhin auch für folgende Anlagen genutzt:

-          Kompostieranlage,

-          Bauschutt-Recyclinganlage und

-          Betonmischanlage.

Das Geschäftsfeld soll nun am gleichen Standort um eine mechanisch biologische Bodenbehandlungsanlage erweitert werden. Bei dieser Anlage wird belasteter Boden durch Zugabe bakterieller Stoffe so behandelt, dass er wiederverwendet werden kann oder einer niedrigklassigen Deponie zugeführt werden kann.

Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz BauGB).

-          Darstellung im derzeitigen Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan, als vorbereitender Bauleitplan, stellt das im obigen Lageplan umgrenzte Plangebiet derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Diese Darstellung spiegelt nicht die tatsächliche seit mehreren Jahren stattfindende Art der Bodennutzung wieder.

Zwecks Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Anlage und zwecks Anpassung der Darstellungen im Flächennutzungsplan an die tatsächliche seit mehreren Jahren stattfindende Art der Bodennutzung, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen geboten.

-          Geplante Darstellung im Flächennutzungsplan

Beabsichtigt ist eine Ausweisung als „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung Bauschuttrecyclinganlage, Betonanlage, Bodenbehandlungsanlage, Kompostieranlage.

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Patrick Kalus, Telefon: 02451 / 629 222, E-Mail: Patrick.Kalus@Geilenkirchen.de
  • Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
  • Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de

Verfahrensschritte

  • 09.02.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 09.05.2022 - 09.06.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
  • 22.05.2023 - 26.06.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)
  • 13.09.2023, Feststellungsbeschluss über die Flächennutzungsplanänderung

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Öffentliche Bekanntmachungen

Gutachten

Abwägung Stellungnahmen aus frühzeitiger Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 u. § 4 Abs. 1 BauGB