Stadtplanung in Geilenkirchen

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5.2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen - Sonderbaufläche Geilenkirchen, Wohnbauflächen Teveren und Industriegebiet Lindern (Flächennutzungsplan)

Das Verfahren der 5. Änderung des Flächennutzungsplans wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Geilenkirchen vom 27.12.1980 in zwei Teilverfahren aufgeteilt, die 5.1. Änderung und die 5.2. Änderung.

 

Bestandteil der 5.2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen waren:

  • [F] Darstellung einer Sonderbaufläche im Bereich der Abgrabungsflächen an der B221 Geilenkirchen - Übach-Palenberg zur Unuterbringung einer Bitumenanlage, einer Betonmischanlage und einer Kieswasch- und Klassieranlage
  • [G] Erweiterung einer Wohnbaufläche im Stadtteil Teveren, Töpferstraße / Im Gang
  • [H] Zurücknahme von Wohnbauflächen im Stadtteil Teveren östlich der Bischof-Pooten-Straße
  • [I] Anpassung des Industriegebiets Lindern an die Festsetzungen des LEP NRW

 

Die hier gezeigte Flächennutzungsplanänderung dient lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft auch hinsichtlich der genauen Verortung des Plangebiets nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de
  • Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
  • Herr Patrick Kalus, Telefon: 02451 / 629 222, E-Mail: Patrick.Kalus@Geilenkirchen.de

Verfahrensschritte

  • 14.03.1979, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 22.01.1982 - 22.02.1982, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)
  • 28.05.1982, Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gem. § 6 Abs. 1 BauGB
  • 23.06.1982, Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung § 6 Abs. 5 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung