Das Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 88 „Bereich Freibad/Naherholungsgebiet“. Weitere wesentliche Planungsziele bestehen in der adäquaten Unterbringung von Geflüchteten sowie in der generellen Wahrung gesunder Wohnverhältnisse.