Das Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans. Weitere wesentliche Planungsziele bestehen in der adäquaten Unterbringung von Geflüchteten sowie in der generellen Wahrung gesunder Wohnverhältniss