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Gemeindeplanung in Gangelt

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Flächennutzungsplan

59. Flächennutzungsplanänderung

Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Baugebietes durch Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Weitere wesentliche Planungsziele bestehen in der Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse und der Ausbildung eines städtebaulich geordneten Landschaftsrands sowie eines harmonischen Übergangs zu den bestehenden Siedlungsstrukturen.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand der Ortslage Gangelt und umfasst eine Fläche von ca. 3,6 ha. Derzeit wird das Plangebiet ackerbaulich genutzt.

Im Umfeld bestehen unterschiedliche Nutzungen. Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze verläuft ein Wirtschaftsweg.

Dahinter befindet sich die ackerbaulich genutzte, freie Landschaft. Im Westen befinden sich Dauergrünland sowie der „Hof Grootfeld“. Die südlich angrenzenden Flächen werden derzeit baulich erschlossen und im Osten befinden sich kleinteilig bebaute Wohngebiete.


Ansprechperson

  • Herr Christoph Meiers, Telefon: 02454588402, E-Mail: christoph.meiers@gangelt.de
  • Herr Willibert Mevissen, Telefon:  , E-Mail: willibert.mevissen@gangelt.de

Verfahrensschritte

  • 26.03.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.04.2019 - 29.05.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 29.07.2019 - 29.08.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 25.10.2019 - 25.11.2019, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
  • 08.06.2020 - 08.07.2020, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
  • 20.08.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 17.02.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


Anhänge