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Gemeindeplanung in Gangelt

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Bebauungsplan

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Im Hönzel"

Ziel der Planung ist es, die Baugrenzen auf den Grundstücken Gemarkung Birgden, Flur 13, Flurstücke 330 und 334 so

zu verschieben, dass sie einen Abstand von 3,0 m zu den östlich und südlich angrenzenden, bestehenden bzw. geplanten

Verkehrsflächen einhalten. Hierdurch soll die Bebaubarkeit auf ein heute übliches Maß erhöht werden. Abstandsflächen

von 3,0 m entsprechen dem Mindestmaß der Bauordnung NRW, unter dessen Berücksichtigung eine Beeinträchtigung

gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse regelmäßig nicht zu erwarten ist.

Um die Entwicklungsmöglichkeiten der nördlich an das Plangebiet angrenzenden Baugrundstücke nicht einzuschränken,

soll weiterhin eine Verbreiterung des östlich angrenzenden Weges, von 4,5 m auf 6,0 m, planungsrechtlich abgesichert

werden. Hierdurch besteht auch zukünftig die Möglichkeit, die an dem Weg liegenden Grundstücke über diesen zu erschließen.


Ansprechperson

  • Herr Christoph Meiers, Telefon: 02454588402, E-Mail: christoph.meiers@gangelt.de
  • Herr Willibert Mevissen, Telefon:  , E-Mail: willibert.mevissen@gangelt.de

Verfahrensschritte

  • 11.12.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.01.2019 - 25.02.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 28.05.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 19.06.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge