Ziel der Planung ist es, die Baugrenzen auf den Grundstücken Gemarkung Birgden, Flur 13, Flurstücke 330 und 334 so
zu verschieben, dass sie einen Abstand von 3,0 m zu den östlich und südlich angrenzenden, bestehenden bzw. geplanten
Verkehrsflächen einhalten. Hierdurch soll die Bebaubarkeit auf ein heute übliches Maß erhöht werden. Abstandsflächen
von 3,0 m entsprechen dem Mindestmaß der Bauordnung NRW, unter dessen Berücksichtigung eine Beeinträchtigung
gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse regelmäßig nicht zu erwarten ist.
Um die Entwicklungsmöglichkeiten der nördlich an das Plangebiet angrenzenden Baugrundstücke nicht einzuschränken,
soll weiterhin eine Verbreiterung des östlich angrenzenden Weges, von 4,5 m auf 6,0 m, planungsrechtlich abgesichert
werden. Hierdurch besteht auch zukünftig die Möglichkeit, die an dem Weg liegenden Grundstücke über diesen zu erschließen.