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Gemeindeplanung in Gangelt

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Bebauungsplan

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 "Niederbuscher Weg"

Ziel der Planung war eine Änderung der textlichen Festsetzung Nr. 8.1, sodass die Mindesthöhe der innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten „Flächen für Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen“ zu errichtenden Lärmschutzmaßnahme von ehemals 2,7 m auf nunmehr 2,0 m reduziert wurde.

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde in diesem Bauleitplanverfahren von der frühzeitigen Unterrichtung bzw. Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde die betroffene Öffentlichkeit durch Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die 1. Änderung des Bebauungsplanes informiert.

Die von der 1. Änderung des Bebauungsplanes berührten Behörden und sonstigen betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes nebst der Begründung fand nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Gangelt am 09.11.2018 in der Zeit vom 19.11.2018 bis einschließlich 19.12.2018 statt.

Mit Schreiben vom 09.11.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung informiert und gebeten, eine Stellungnahme bis zum 19.12.2018 abzugeben.

 

 


Ansprechperson

  • Herr Christoph Meiers, Telefon: 02454588402, E-Mail: christoph.meiers@gangelt.de
  • Herr Willibert Mevissen, Telefon:  , E-Mail: willibert.mevissen@gangelt.de

Verfahrensschritte

  • 09.10.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.11.2018 - 19.12.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 26.03.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 18.04.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge