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Gemeindeplanung in Gangelt

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Bebauungsplan

Gangelt-Nord/V 1. Ergänzung

Der Rat der Gemeinde Gangelt hat in seiner Sitzung am 18.12.2017 beschlossen, den Flächennutzungsplan in seiner 55. Änderung zu ändern und gleichzeitig die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gangelt-Nord/V“ im Parallelverfahren aufzustellen.

Gleichzeitig wurde beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Gemeinde Gangelt am 12.01.2018 öffentlich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.01.2018 mit Fristsetzung bis 22.02.2018 über das Vorhaben unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gebeten.

Die Bürgerbeteiligung wurde in der Zeit vom 22.01. bis einschließlich 22.02.2018 durchgeführt.

In seiner Sitzung am 29.05.2018 hat der Rat der Gemeinde Gangelt beschlossen, die Entwürfe der Bauleitpläne nebst Begründungen und Umweltberichten öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung fand nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Gangelt am 08.06.2018  in der Zeit vom 18.06. bis einschl. 18.07.2018 statt.

Mit Schreiben vom 08.06.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung informiert und gebeten, eine Stellungnahme bis zum 18.07.2018 abzugeben.

Aufgrund von einigen Änderungen (siehe Drucksache X/0670) musste der Bebauungsplan erneut öffentlich ausgelegt werden. Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 die erneute öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Feststellungsbeschluss zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.10.2018 bereits gefasst. Die Bezirksregierung hat die Änderung mit Verfügung vom 06.02.2019 zwischenzeitlich genehmigt.

Die erneute öffentliche Auslegung fand nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde am 17.01.2019 in der Zeit vom 25.01. bis einschließlich 25.02.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.01.2019 über die erneute öffentliche Auslegung informiert und um eine Stellungnahme bis spätestens 25.02.2019 gebeten.

Der Rat der Gemeinde Gangelt hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 dann den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

 


Ansprechperson

  • Herr Christoph Meiers, Telefon: 02454588402, E-Mail: christoph.meiers@gangelt.de
  • Herr Willibert Mevissen, Telefon:  , E-Mail: willibert.mevissen@gangelt.de

Verfahrensschritte

  • 18.12.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.01.2018 - 22.02.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 18.06.2018 - 18.07.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 25.01.2019 - 25.02.2019, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
  • 26.03.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 02.05.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


Anhänge