logo

Gemeindeplanung in Gangelt

Navigation

zurück

Bebauungsplan

Wohngebiet Schierwaldenrath - Hinter der Kirche -1. Änderung-

Ziel der Planung ist die Festsetzung durchgehender Baufelder sowie die Zulässigkeit von Nebenanlagen innerhalb der oben bezeichneten Grundstücksbereiche, um so unangemessene Einschränkungen der Baufreiheit zu vermeiden sowie die Entstehung eines qualitativ hochwertigen Baugebietes und gesunder Wohnverhältnisse zu fördern. Zur Förderung eines schlüssigen Plankonzeptes sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte erfordert diese Planänderung, dass Balkone, Altane und Terrassenüberdachungen auf die Baufenster beschränkt werden.

Ein weiteres Planungsziel besteht in der Neukonzipierung des Entwässerungskonzeptes. Der bestehende Bebauungsplan sieht vor, das anfallende, unbelastete Niederschlagswasser in ein Versickerungsbecken einzuleiten.
Hierdurch gehen Flächen verloren, die andernfalls als Wohnbauland genutzt werden könnten. Aufgrund der vergleichsweise geringen Größe des Plangebietes ist dieser Flächenverlust besonders gravierend. Zwischenzeitlich hat sich jedoch gezeigt, dass die bauliche Umsetzung und der Betrieb einer Niederschlagswasserversickerung unter den öffentlichen Verkehrsflächen grundsätzlich möglich sind. Demgemäß sieht die vorliegende Bebauungsplanänderung vor, die bisher festgesetzten „Flächen für Entsorgungsanlagen“ mit der Zweckbestimmung „Abwasser“ aufzuheben. Hierdurch kann zusätzliches Wohnbauland generiert und der diesbezüglichen Nachfrage nachgekommen werden.

Die geplanten Änderungen stehen den Grundzügen der Planung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Hinter der Kirche“ nicht entgegen, da die zeitnahe Umsetzung von Wohnbauland hierdurch nicht gefährdet wird und eine ökologisch orientierte Entwässerung durch Versickerung weiterhin gegeben ist.

Da die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 64 „Wohngebiet Schierwaldenrath - Hinter der Kirche“ nicht berührt werden, ist die Änderung in dem vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB vorgesehen.

 

Nach der öffentlichen Auslegung wurde in der Sitzung des Rates der Gemeinde Gangelt am 11.07.2017 der Satzungsbeschluss gefasst.


Ansprechperson

  • Herr Christoph Meiers, Telefon: 02454588402, E-Mail: christoph.meiers@gangelt.de
  • Herr Willibert Mevissen, Telefon:  , E-Mail: willibert.mevissen@gangelt.de

Verfahrensschritte

  • 18.04.2017 - 19.05.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 11.07.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.08.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge