Ziel der Planung ist die Schaffung eines ganzheitlichen Naherholungskonzeptes durch die Anlage von Ferienhäusern in offener, sich in den Bestand und den Landschaftsrand einfügender Bauweise. Zu diesem Zweck soll der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Auf dem Königsberg-Hastenrath“ insoweit ergänzt werden, dass die Umsetzung des Konzeptes auf den verfahrensgegenständlichen Flächen erfolgen kann.