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Gemeindeplanung in Gangelt

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Bebauungsplan

Bereich Sittarder Straße/ Hastenrather Straße/ Martin-May-Straße - Teilbereich A

 

Grundsätzliches Ziel der Gemeinde Gangelt ist es, eine umfassende Nahversorgung am Zentralort zu gewährleisten. Im Sinne der Sicherung und Stärkung des Ortskerns als wesentliches Ziel der Landesplanung und des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes (IEK) für Gangelt soll der großflächige Einzelhandel langfristig vom derzeitigen westlich gelegenen Standort (Heinrich-Josef-Otten-Straße) näher an das Zentrum geholt und besser angebunden werden.

Dabei sind neben der Sicherung der Grundversorgung aufgrund der Lage des Planareals mit Nähe zur Ortsmitte und den bestehenden Infrastruktureinrichtungen, der guten verkehrlichen Anbindung insbesondere der westlichen Areale und der Bedarfe an Gewerbe- und Wohnbauflächen in der Gemeinde die städtebaulich verträgliche Entwicklung von Gewerbegrundstücken und Wohnraum Ziele für den Planbereich.

Ausgelöst durch diese Entwicklungsabsichten ist es erforderlich, für den Planbereich zwischen der Hastenrather Straße, Sittarder Straße und Martin-May-Straße (K5) die städtebaulichen Ziele an aktuelle Entwicklungsabsichten, geänderte Rahmenbedingungen und Bedarfe anzupassen und daher den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern um dann verbindliches Planungsrecht durch einen Bebauungsplan zu schaffen.

Der Rat der Gemeinde Gangelt hat in seiner Sitzung am 30.01.2024 beschlossen, den Bebauungsplan in zwei Teilbereiche aufzuteilen (Teilbereich A und Teilbereich B). Dieses Verfahren hier bezieht sich nunmehr auf den Teilbereich A. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Übersichtskarte und der beigefügten öffentlichen Bekanntmachung. Die Gründe für die Teilung ergeben sich aus der Begründung mit Stand der Offenlage. 


Ansprechperson

  • Herr Christoph Meiers, Telefon: 02454588402, E-Mail: christoph.meiers@gangelt.de
  • Herr Willibert Mevissen, Telefon:  , E-Mail: willibert.mevissen@gangelt.de

Verfahrensschritte

  • 12.05.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.11.2023 - 20.12.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 30.01.2024, Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 16.02.2024 - 18.03.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


Anhänge