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Gemeindeplanung in Gangelt

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Bebauungsplan

Gangelt-Nord/III 5. Änderung

Es handelt sich hier um die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54.
Ziel der Planung es, die Gestaltungsspielräume in den Baugebieten Gangelt Nord II bis IV zu erweitern. Zu diesem Zweck
soll in den vorgenannten Baugebieten die Errichtung von über die hintere Baugrenze hinausgehenden Terrassenüberdachungen
ermöglicht werden. Die gewählte Vorgehensweise ermöglicht neben der behutsamen Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten
zugleich den Erhalt der aufgelockerten Bebauungsstruktur. Somit ist davon auszugehen, dass die
Planung keine neuen städtebaulichen Missstände, z.B. die Gefährdung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch
eine Erhöhung des Versiegelungsgrades, auslösen wird.
Ein weiteres Planungsziel besteht darin, die Beschränkung der hinteren Einfriedung auf Hecken oder durchgrünte Maschendrahtzäune
aufzuheben, da insbesondere die Beschränkung auf Maschendrahtzäune nicht mehr zeitgemäß erscheint.
So stellen beispielsweise Stabgitterzäune hochwertige Alternativen dar, die zu einem attraktiven Ortsbild beitragen
können. Aus diesem Grund soll die Einfriedung der hinteren Grundstücksgrenzen lediglich auf eine Höhe von 2,0 m
beschränkt werden. Die weitere Ausgestaltung bleibt den jeweiligen Grundstückseigentümern überlassen.


Ansprechperson

  • Herr Christoph Meiers, Telefon: 02454588402, E-Mail: christoph.meiers@gangelt.de
  • Herr Willibert Mevissen, Telefon:  , E-Mail: willibert.mevissen@gangelt.de

Verfahrensschritte

  • 18.12.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.01.2018 - 22.02.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 20.03.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 13.04.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge