Ziel der Planung ist die Erweiterung der Baugrenzen, sodass die Garagen entlang der südwestlichen Grundstücksgrenzen errichtet werden können. Hierdurch können die je Doppelhaushälfte 10,5 m breiten Baufenster vollständig für das Hauptgebäude genutzt werden, was einer angemessenen Ausnutzbarkeit der Grundstücke entspricht.