Mit der geplanten Bebauungsplanänderung wird das Ziel beabsichtigt, eine unbeabsichtigte Härte des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 58 „Gangelt - Nord/IV“ bauleitplanerisch und damit nachhaltig zu korrigieren.
Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist das Verfahren auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchzuführen.
Nach der öffentlichen Auslegung erfolgte der Satzungsbeschluss in der Sitzung des Rates der Gemeinde Gangelt am 11.07.2017.