Ziel der Planung ist die Umsetzung von Wohnbebauung auf den verfahrensgegenständlichen Flächen. Zugleich sollen naturschutzfachliche Belange durch Umsetzung geeigneter Ausgleichsmaßnahmen gewahrt werden.
Das Verfahren wird auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Nach der öffentlichen Auslegung erfolgte am 11.07.2017 der Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde Gangelt.