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Gemeindeplanung in Gangelt

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Bebauungsplan

Gangelt-Nord/V

 

Der Rat der Gemeinde Gangelt hat in seiner Sitzung am 08.03.2016 die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gangelt-Nord/V“ im Parallelverfahren beschlossen.

In gleicher Sitzung wurde beschlossen, die vorgezogene Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage der in der Sitzung vorgestellten und gebilligten Planfassungen (Vorentwürfe) einschließlich der dazugehörigen Begründungen durchzuführen.Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde am 08.04.2016 durch eine öffentliche Auslegung in der Zeit vom 18.04. bis einschließlich 18.05.2016. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurdenam 29.03.2016 mit Fristsetzung zum 18.05.2016 beteiligt.

Die Beteiligungsergebnisse wurden in die vorläufigen Planfassungen eingearbeitet und der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 diese gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Gangelt am 28.03.2017 hat der Rat die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 67 „Gangelt-Nord/V“ im Parallelverfahren als Satzung beschlossen.

Die Flächennutzungsplanänderung wurde anschließend der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt und von dort mit Verfügung vom 26.06.2017 genehmigt.

 


Ansprechperson

  • Herr Christoph Meiers, Telefon: 02454588402, E-Mail: christoph.meiers@gangelt.de
  • Herr Willibert Mevissen, Telefon:  , E-Mail: willibert.mevissen@gangelt.de

Verfahrensschritte

  • 23.01.2017 - 24.02.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 11.08.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


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