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Bebauungsplan

Im Jankerfeld/III -2. Änderung-

Mit der geplanten Bebauungsplanänderung soll nun eine zeichnerische Festsetzung geringfügig geändert werden. Ziel der Planung ist es, eine unbeabsichtigte Härte des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 63 „Im Jankerfeld/III“ bauleitplanerisch und damit nachhaltig zu korrigieren.

Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist das Verfahren auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchzuführen.

Durch das neue Änderungsverfahren soll eine Erweiterung der Baufenstertiefe auf 16 m erreicht werden. Alles Weitere ergibt sich aus der beigefügten Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes.


Ansprechperson

  • Herr Christoph Meiers, Telefon: 02454588402, E-Mail: christoph.meiers@gangelt.de
  • Herr Willibert Mevissen, Telefon:  , E-Mail: willibert.mevissen@gangelt.de

Verfahrensschritte

  • 20.06.2016 - 20.07.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 24.10.2016 - 25.11.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 12.05.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge