Gemeindeplanung in Finnentrop

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Abgrenzungs- und Abrundungssatzung Serkenrode (3. Änderung) (Satzung)

Auf einer Teilfläche des Flurstücks 184 (Gemarkung Schliprüthen, Flur 023) ist die Errichtung eines Einfamilienhauses beabsichtigt. Das geplante Vorhaben liegt derzeit im Außenbereich und grenzt im Norden und Südosten an die bestehende Abgrenzungs- und Abrundungssatzung Serkenrode an.

Ziel und Zweck der Planung ist eine geringfügige Erweiterung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung Serkenrode zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Die mögliche Erweiterung ist im nachfolgenden Lageplan rot umrandet dargestellt.

Weitergehende Unterlagen zur Planung können im Bereich "Anhänge" entsprechend des Standes der jeweiligen Verfahrensschritte heruntergeladen werden. Für darüber hinaus gehende Auskünfte oder Anregungen nehmen Sie bitte mit dem jeweiligen Ansprechpartner bei der Gemeinde Finnentrop Kontakt auf.

Ansprechperson

  • Herr Marcel Leßmann, Telefon: 02721512162, E-Mail: m.lessmann@finnentrop.de

Verfahrensschritte

  • 27.06.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.07.2024 - 26.08.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 27.12.2024 - 27.01.2025, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge

Frühzeitige Beteiligung

Offenlage