Sonstige Planungen umfassen unter anderem Wettbewerbe, bei denen verschiedene Planungsbüros ihre Entwürfe vorstellen. Auch die Umgestaltung bedeutender städtebaulicher Funktionsorte fällt unter diese Kategorie. Zusätzlich gibt es leitbildbezogene, querschnittsorientierte Planungsprozesse für die Stadterneuerung, die eine langfristige Gesamtstrategie für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt verfolgen.
Unter Sonstige Beteiligungen fällt zum Beispiel auch die Lärmaktionsplanung. Ein Lärmaktionsplan dient als strategische Richtlinie, um Maßnahmen zur Lärmminderung zu planen und ruhige Gebiete zu schützen. Er hat keine unmittelbare rechtliche Wirkung für die Bürgerinnen und Bürger, ist jedoch für die Verwaltungen verbindlich, da sie bei laufenden Planungen die Empfehlungen des Plans angemessen berücksichtigen müssen.