Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2019 die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 "Südlich Kolpingstraße" zur Ermöglichung von Anbauten auf den Grundstücken Kolpingstraße 14 und Kolpingstraße 32 (Kita) beschlossen.
Mit der Bebauungsplanänderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Anbau einer 2. Wohneinheit auf dem Grundstück Kolpingstraße 14 sowie eine Erweiterung der Kindertagesstätte Kolpingstraße 32 geschaffen.