logo

Gemeindeplanung in Everswinkel

Navigation

zurück

Plandetails

Öffentlichkeitsbeteiligung
Teilen Sie uns hier Ihre Stellungnahme mit
(18.04.2024 - 17.05.2024)

Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplanung (Stufe 4)
Digitalisierungsgrundlage: DGK5

Auf Basis der Lärmkartierung des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ist durch die Gemeinde Everswinkel nach den Vorgaben gemäß § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG) für die in der vierten Runde kartierten Bereiche Everswinkels ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Zu berücksichtigen sind dabei die von der Lärmkartierung des LANUV betrachteten Streckenabschnitte der Bundesstraße 64 im Norden des Gemeindegebietes sowie der westliche Teil der Landesstraße L 793, da auf diesen Streckenabschnitten der maßgebliche Wert von 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (Tagesaufkommen ca. 8.200 KFZ) überschritten wird.

Gemäß § 47 d Abs. 3 BimSchG wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört und erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Der Entwurf der Lärmaktionsplanung (Stufe 4) hat in der Zeit vom 14.02.2024 bis einschließlich 14.03.2024 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Daraufhin erfolgte eine Prüfung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Überarbeitung des Entwurfs. Dieser wird nun in der Zeit vom

18.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024

im Rahmen der Offenlegung über das Online-Beteiligungsportal der Gemeinde Everswinkel (www.o-sp.de/everswinkel) veröffentlicht. Gleichzeitig liegt der Entwurf der Lärmaktionsplanung auch im Amt für Planen, Bauen und Umwelt im Rathaus der Gemeinde Everswinkel, 2. Obergeschoss, Am Magnusplatz 30, 48351 Everswinkel während der Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.00 bis 12.30 Uhr, montags 14.00 bis 18.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht und Stellungnahme aus. Stellungnahmen sollten elektronisch über das Online-Beteiligungsportal www.o-sp.de/everswinkel oder per e-mail an bauen@everswinkel.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem geeigneten Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift).


Verfahrensschritte

  • 14.02.2024 - 14.03.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
  • 18.04.2024 - 17.05.2024, Offenlegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Anhänge


Ansprechperson

  • Herr Bernd Schumacher, Telefon: 02582 / 88-311, E-Mail: schumacher@everswinkel.de
  • Herr Norbert Reher, Telefon: 02582 / 88-307, E-Mail: reher@everswinkel.de