logo

Gemeindeplanung in Everswinkel

Navigation

zurück

Plandetails

Öffentlichkeitsbeteiligung
Teilen Sie uns hier Ihre Stellungnahme mit
(24.04.2024 - 24.05.2024)

Bebauungsplan
Nr. 10 "Bergstraße" 12. Änderung
Digitalisierungsgrundlage: ALK

Der Rat der Gemeinde Everswinkel hat in seiner Sitzung am 11.05.2021 beschlossen, ein Verfahren zur 12. Änderung des Bebauungsplans durchzuführen.

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Planung, Umwelt- und Klimaschutz vom 16.04.2024 wird im Verfahren zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Bergstraße“ nunmehr gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Wege einer Einwohnerversammlung und Veröffentlichung der Planunterlagen zur Äußerung und Erörterung für die Dauer eines Monats durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist es, die bauliche Entwicklung im Sinne des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden verstärkt durch Innenentwicklungsmaßnahmen zu ermöglichen. Die Gemeinde Everswinkel ist vor diesem Hintergrund bestrebt, Umnutzungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten im Siedlungsraum städtebaulich sinnvoll zu ordnen, vorhandene Reserveflächen zu mobilisieren und ein bedarfsgerechtes Wohnraumangebot zu schaffen. Hierzu sollen insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung wie Geschossigkeiten, Höhen und überbaubare Grundstücksflächen im Sinne einer besseren Grundstücksnutzbarkeit angepasst werden.

Gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch  findet

am 24.04.2024, 18.00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Everswinkel (Ratssaal), Am Magnusplatz 30

zur frühzeitigen Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit eine Einwohnerversammlung statt,

zu der hiermit herzlich eingeladen wird.

 

Darüber hinaus werden in der Zeit vom 24.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024

der Entwurf des Bebauungsplans Plans mit Begründung, die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB und das Protokoll einer Artenschutzprüfung veröffentlicht. Gleichzeitig liegen die Unterlagen im Amt für Planen, Bauen, Umwelt im Rathaus der Gemeinde Everswinkel, 2. Obergeschoss, Am Magnusplatz 30, 48351 Everswinkel, zu jedermanns Einsicht, Äußerung und Erörterung aus. Es werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen auf das Plangebiet erläutert.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch über das Online-Beteiligungsportal www.o-sp.de/everswinkel oder per e-mail an bauen@everswinkel.de  oder in anderer geeigneter Weise (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können.


Verfahrensschritte

  • 11.05.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 8 und § 2 Abs.1 i.V.m. § 13a BauGB
  • 24.04.2024 - 24.05.2024, Frühzeitige Beteiligung d. Öffentlichkeit u. d. Behörden gem. § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB

Anhänge


Bezüge zu anderen Planverfahren


Ansprechperson

  • Frau Maria Roer, Telefon: 02582 / 88-306, E-Mail: roer@everswinkel.de