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Gemeindeplanung in Everswinkel

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Bebauungsplan
Nr. 48 "Windkrafteignungsbereich WAF 53" Aufhebungsplan
Digitalisierungsgrundlage: DGK5

Der Rat der Gemeinde Everswinkel hat in seiner Sitzung am 21.06.2023 folgenden Beschluss gefasst:

„Ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 48 „Windkrafteignungsbereich WAF 53“ wird eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.“

Mit dem am 28.03.2003 in Kraft gesetzten Bebauungsplan Nr. 48 wurden die seinerzeit vorhandenen und genehmigten Windenergieanlagen im nördlich der L 793 gelegenen Eignungsbereich hinsichtlich maximaler Höhe und Standort festgesetzt. Da die Gemeinde derzeit auch ein Verfahren zur 37. Änderung des Flächennutzungsplans zur Aufhebung der Konzentrationszonen für Windenergie durchführt und damit die planungsrechtliche Grundlage entfällt, soll entsprechend dem Entwicklungsgebot aus § 8 Abs. 2 BauGB auch der entsprechende Bebauungsplan aufgehoben werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der der Planänderung beigefügten Begründung mit Umweltbericht.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet in dem Zeitraum vom   14.02.2024 bis einschließlich 14.03.2024  das Verfahren der der öffentlichen Auslegung statt.

In dieser Zeit werden folgende Unterlagen veröffentlicht:

- Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans

- Entwurf der Begründung mit Umweltbericht (u.a. mit umweltbezogenen Informationen zu Eingriff in Natur und Landschaft und deren Kompensation, Biotop- und Artenschutz, wasserwirtschaftlichen Belangen, forstwirtschaftlichen Belangen, Anforderungen des Klimaschutzes und Anpassung an den Klimawandel, Umweltschutzziele Mensch, Tier, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Landschaft, Luft Klima, Kultur- und Sachgüter, Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes und der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebsphase, dem Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante), geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der festgestellten erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen, anderweitigen Planungsmöglichkeiten, Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß der zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maßnahmen zur Vermeidung / Ausgleich, Monitoring / Überwachung der vom Bebauungsplan ausgehenden erheblichen Umweltauswirkungen)

- Tabelle mit Wiedergabe der bisher im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der bisherigen Beschlussfassung hierzu (seitens der Öffentlichkeit / Bürger/      -innen sind keine Stellungnahmen eingegangen)

 

Es wird darauf hingewiesen,

1.  dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können

2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (über das Online-Beteiligungsportal www.o-sp.de/everswinkel oder per E-Mail an bauen@everswinkel.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift)

3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können

4. dass neben der Veröffentlichung im Internet die Unterlagen auch im Amt für Planen, Bauen, Umwelt im Rathaus der Gemeinde Everswinkel, 2. Obergeschoss, Am Magnusplatz 30, 48351 Everswinkel während der Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.00 bis 12.30 Uhr, montags 14.00 bis 18.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht ausliegen.


Verfahrensschritte

  • 21.06.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.09.2023 - 18.10.2023, Frühzeitige Beteiligung d. Öffentlichkeit u. d. Behörden gem. § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB
  • 14.02.2024 - 14.03.2024, Beteiligung d. Öffentlichkeit u. d. Behörden gem. § 3 (2) u. § 4 (2) BauGB

Anhänge


Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


Ansprechperson

  • Frau Maria Roer, Telefon: 02582 / 88-306, E-Mail: roer@everswinkel.de
  • Herr Norbert Reher, Telefon: 02582 / 88-307, E-Mail: reher@everswinkel.de