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Gemeindeplanung in Everswinkel

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Flächennutzungsplan
FNP 37. Änderung
Digitalisierungsgrundlage: DGK5

Der Rat der Gemeinde Everswinkel hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 folgenden Beschluss gefasst:

„Ein Verfahren zur Aufhebung der 27. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von Eignungsbereichen für Windenergie wird eingeleitet.“

Mit diesem Änderungsverfahren wird die sich aus § 35 Abs. 3 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB)  ergebende Ausschlusswirkung für die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der Eignungsbereiche aufgehoben. Der Geltungsbereich betrifft das gesamte Gemeindegebiet.

 

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Planung, Umwelt- und Klimaschutz vom 31.08.2023 findet in der Zeit vom

13.09.2023  bis einschließlich  16.10.2023   das Verfahren der öffentlichen Auslegung statt.

In dieser Zeit werden über das Online-Beteiligungsportal der Gemeinde Everswinkel (www.o-sp.de/everswinkel)  folgende Unterlagen veröffentlicht:

-  Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplans

- Entwurf der Begründung mit Umweltbericht (u. a. mit umweltbezogenen Informationen zu Landschafts- und Naturschutz, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Hochwasserschutz, Bodenschutz, Umweltschutzziele Mensch, Biotoptypen, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Boden, Fläche und Wasser, Landschaft, Luft und Klima, Kultur- und Sachgüter, Beschreibung und Bewertung des Umweltzustands und Prognose über die erheblichen Auswirkungen, Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante), geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, anderweitige Planungsmöglichkeiten, Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen gem. der zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maßnahmen zur Vermeidung / Ausgleich)

- Tabellen mit Wiedergabe der bisher im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der bisherigen Beschlussfassung hierzu

 

Es wird darauf hingewiesen,

1.  dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (über das Online-Beteiligungsportal www.o-sp.de/everswinkel oder per e-mail an bauen@everswinkel.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift)
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können
4. dass neben der Veröffentlichung im Internet die Unterlagen auch im Amt für Planen, Bauen, Umwelt im Rathaus der Gemeinde Everswinkel, 2. Obergeschoss, Am Magnusplatz 30, 48351 Everswinkel während der Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.00 bis 12.30 Uhr, montags 14.00 bis 18.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht ausliegen.

Ergänzend wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.


Verfahrensschritte

  • 20.04.2023 - 19.05.2023, Frühzeitige Beteiligung d. Öffentlichkeit u. d. Behörden gem. § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB
  • 13.09.2023 - 16.10.2023, Beteiligung d. Öffentlichkeit u. d. Behörden gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Anhänge


Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


Ansprechperson

  • Frau Maria Roer, Telefon: 02582 / 88-306, E-Mail: roer@everswinkel.de
  • Herr Norbert Reher, Telefon: 02582 / 88-307, E-Mail: reher@everswinkel.de