Die Stadt Euskirchen bietet ihre Bauleitpläne als sogenannte "Open Data" an. Open Data sind nicht einfach nur öffentlich zugängliche Daten. Es geht bei Open Data vorwiegend um die Möglichkeiten und Chancen, die diese öffentlich zugänglichen Daten bieten. Unterstützung der Forschung, Förderung der lokalen Wirtschaft und engerer Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern - dies sind nur drei Aspekte, die die Europäische Union dazu veranlasst hat, u.a. die PSI-Richtlinie (Richtlinie 2003/98/EG vom 17, November 2003, novellierte Fassung: Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013) und die INSPIRE-Richtlinie (Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007) zu erlassen. Beide Richtlinien müssen in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Daten können mit einem WMS/WFS-Dienst, der täglich aktualisiert wird, abgerufen und für eine Weiterverwendung genutzt werden:
https://geodata.o-sp.de/service/euskirchen.cgi (kann z. B. mit einem GIS-Programm geöffnet werden)
Link zu den Lizenzbestimmungen: Datenlizenz Deutschland "Namensnennung" Version 2.0
Titel | Bebauungsplanübersicht der Kreisstadt Euskirchen |
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Zusammenfassung / Kurzbeschreibung | Der Dienst beinhaltet die rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne der Kreisstadt Euskirchen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Satzungen). |
Überarbeitungsdatum | 06.03.2025 |
Referenzsystem | ETRS89 / UTM |
Geographische Ausdehnung | Westliche Länge: 6.71, Östliche Länge: 6.93, Nördliche Breite: 50.7, Südliche Breite: 50.56 |
Räumliche Darstellungsart | Vector |
Sprache | Deutsch |
Zeichensatz | UTF-8 |
Bezeichner | https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/EUSKIRCHENB01 |
Schlüsselwörter | Bebauungsplanübersicht, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Satzung, Stadt Euskirchen, Bodennutzung, inspireidentifiziert, opendata |
Thematik | Planungsunterlagen |
Online-Ressource | https://www.o-sp.de/euskirchen/opendata.php |
Format | Dienst |
Nutzungsbedingungen | Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet. |
Zugriffseinschränkung | Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(e) der INSPIRE Richtlinie: e) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Rechte des geistigen Eigentums Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(f) der INSPIRE Richtlinie: f) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(g) der INSPIRE Richtlinie: g) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf den Schutz einer Person |
Kontakt | Kreisstadt Euskirchen/Fachbereich 9, Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen, Tel. 02251/14-265, bauleitplanung@euskirchen.de |
Herkunft | Die Bebauungsplanübersicht wurde vom Fachbereich 9/Abteilung Planung auf ALKIS-Basis erstellt. |