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Städtebauliches Konzept in der Öffentlichkeitsbeteiligung

Lärmaktionsplan 4. Runde in Erkelenz

Nach §§ 47d, 47e Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Stadt Erkelenz zur Lärmaktionsplanung (LAP) verpflichtet. Die §§ 47a-47 f BlmSchG stellen die Umsetzung der europäischen Umgebungs-lärmrichtlinie in bundesdeutsches Recht dar. Grundlagen für die Lärmaktionsplanung in Erkelenz sind Lärmkarten, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt hat. Die aktuelle Lärmkartierung ist seit Juli 2023 auf dem Umgebungslärmportal von NRW veröffentlicht: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/

Die Stadt Erkelenz hat bereits in den ersten drei Runden der Lärmaktionsplanung einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Derzeit wird die vierte Runde bearbeitet. Die Beteiligung der Öffent-lichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt in zwei Phasen. Ihre Stellungnahmen werden ausgewertet und in der Erarbeitung des Entwurfs des Lärmaktionsplans 4. Runde berücksichtigt. Die zweite Phase der Beteiligung wird nach Fertigstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans stattfinden.

Nach Beschluss des Lärmaktionsplans durch den Rat der Stadt Erkelenz sind die darin enthaltenen Maßnahmen nach Fachrecht gültig. Das bedeutet, dass alle planenden Fachämter und Behörden die Inhalte und Aussagen des LAP bei zukünftigen Entscheidungen mitberücksichtigen müssen. Der Lärmaktionsplan bleibt dabei allerdings den Vorgaben aus den übergeordneten Gesetzen untergeordnet (z. B. der StVO bei Temporeduzierung). Eine Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen liegt bei einem Lärmaktionsplan nicht vor.

Am 20.02.2024 findet in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr in Zimmer 317 eine Bürgersprechstunde zur Lärmaktionsplanung statt.

Stellungnahmen können ferner während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich per Post an das Planungsamt der Stadt Erkelenz, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz, zur Niederschrift beim Planungsamt oder per E-Mail an planungsamt@erkelenz.de vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ansprechperson

  • Herr Thomas Balzhäuser, Telefon: 02431 85195, E-Mail: thomas.balzhaeuser@erkelenz.de
  • Herr Michael Joos, Telefon: 02431 85292, E-Mail: Michael.Joos@erkelenz.de

Verfahrensschritte

  • 22.01.2024 - 26.02.2024, Frühzeitige Beteiligung LAP
  • 08.04.2024 - 08.05.2024, Offenlage Lärmaktionsplan

Anhänge

Lärmaktionsplan 4. Runde

Bauleitpläne