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Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

30. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Am Neuser Weg) im Stadtteil Erkelenz-Gerderath

Ziel und Zweck der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes, welche aus zwei Teilbereichen besteht, ist die Erweiterung der im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz dargestellten Wohnbauflächen um ca. 0,6 ha (Teilbereich 2) am östlichen Ortsrand von Erkelenz Gerderath, nördlich der L46. Diese 0,6 ha sind im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellt als Flächen für die Landwirtschaft und liegen heute durch die Aufgabe einer ehemaligen Gärtnerei und den Rückbau von Gewächshäusern brach. Südlich der Straße Fronderath, am östlichen Ortsrand von Gerderath stellt der wirksame Flächen-nutzungsplan ebenso Wohnbauflächen dar, welche jedoch für eine Entwicklung zu Wohnbauland nicht zur Verfügung stehen. Eine ca. 0,5 ha große Teilfläche (Teilbereich 1) dieser dargestellten Wohnbauflächen, soll mit der 30. Änderung des Flächennutzugsplanes in Flächen für die Land-wirtschaft geändert werden.
Mit der Flächennutzungsplanänderung soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel der Bereitstellung von Baugrundstücken mit der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes erfolgen.

Ansprechperson

  • Frau Vanessa Stark, Telefon: 02431 85290, E-Mail: vanessa.stark@erkelenz.de
  • 61 Planungsamt, Telefon:  , E-Mail: Planungsamt@erkelenz.de

Verfahrensschritte

  • 21.03.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.06.2023 - 30.06.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 26.06.2023 - 29.07.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 23.10.2023 - 24.11.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 26.04.2024, Wirksamkeit gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Anhänge

30. Änderung Flächennutzungsplan

Bauleitpläne