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Bebauungsplan in Bearbeitung

XII „Nahversorgungszentrum Gerderath" im Stadtteil Erkelenz-Gerderath

Der Rat der Stadt Erkelenz hat mit Datum vom 06.04.2022 die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Erkelenz Februar 2022 als Leitlinie für die zukünftige Einzelhan-delsentwicklung, Bewertungsgrundlage im Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

Im Konzept ist für den Stadtteil Gerderath ein Zentraler Versorgungsbereich (ZVB): Nahversor-gungszentrum Gerderath vorgeschlagen worden. Mit Schreiben vom 08.08.2022 hat die Bezirksre-gierung Köln die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche bestätigt.

Das Einzelhandelskonzept schafft keine Baurechte sondern stellt ein städtebauliches Konzept dar, an welchem sich die Planung zu orientieren hat (s. o.). Zur Ermöglichung weiterer Einzelhandels-betriebe im ZVB ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Der bestehende Rewemarkt konnte aufgrund seiner Größe nach § 34 BauGB, d.h. in einem Bereich ohne Bebauungsplan, ge-nehmigt werden. Weitere Einzelhandelsnutzungen sind jedoch aufgrund der Agglomerationsrege-lung im Landesentwicklungsplan nur durch die Festsetzung eines Sonder- oder Kerngebietes der BauNVO auf Ebene eines Bebauungsplanes möglich.

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurechten weiterer Einzelhandelsbetriebe im ZVB Gerder-ath sowie die Sicherung der vorhandenen Läden. Derzeit liegt das Interesse eines Investors zur Errichtung eines Getränkemarktes sowie Wohnungen vor.

Die Stadtverwaltung sieht dies als Stärkung des Zentralen Versorgungsbereiches und Bereiche-rung des Stadtteiles an.

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Am geplanten Standort sind im Flächennutzungsplan Flächen für Gemeinbedarf sowie gemischte Bauflächen dargestellt. Die Festsetzung eines Sondergebietes im Bebauungsplan erfordert daher die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Änderung des Flächennutzungspla-nes soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfol-gen.

Ansprechperson

  • 61 Planungsamt, Telefon:  , E-Mail: Planungsamt@erkelenz.de
  • Herr Thomas Reiners, Telefon: 02431 85291, E-Mail: thomas.reiners@erkelenz.de

Verfahrensschritte

  • 06.12.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Teiländerung von

Parallelverfahren

Bauleitpläne