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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

02.3/2-2.Ä. Oerather Mühlenfeld West im Stadtteil Erkelenz-Mitte

Das "Oerather Mühlenfeld" ist ein neues Wohngebiet am westlichen Siedlungsrand von Erkelenz-Mitte. Seit Beginn der Planungen 2001 ist das Gebiet schrittweise über die Aufstellung von insgesamt drei Bebauungsplänen entwickelt worden. Einer dieser Bebauungspläne ist der Bebauungsplan Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“ (Rechtskraft 2019). Dieser soll nun in einem Teilbereich geändert werden.

Ziel und Zweck der 2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 "Oerather Mühlenfeld West" ist die Überplanung einer von Ost nach West verlaufenden Ackerflur mit einem städtebaulichen Konzept aus Wohnen und Freiraum und damit die Vervollständigung der bereits in dem Bebauungsplan festgesetzten Wohnbereichen.

Ansprechperson

  • Frau Davina Ertel, Telefon: 0243185182, E-Mail: davina.ertel@erkelenz.de
  • 61 Planungsamt, Telefon:  , E-Mail: Planungsamt@erkelenz.de

Verfahrensschritte

  • 06.12.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.06.2023 - 28.07.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 24.07.2023 - 28.07.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 08.01.2024 - 09.02.2024, Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
  • 26.04.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Parallelverfahren

Anhänge

Rechtskräftiger Plan

Bauleitpläne