zurück

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

0400.2/2 Am Hundsstrauch im Stadtteil Erkelenz-Golkrath

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Bereitstellung von Wohnbauland für die Ortslage Golkrath und damit die gezielte Entwicklung des Ortes im Sinne der seit 2001 rechtskräftigen Flächennutzungsplanung der Stadt Erkelenz beabsichtigt und erforderlich. Ziel und Zweck dieses Bebauungsplans ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines allgemeinen Wohngebietes zur Wohnraumbedarfsdeckung zu schaffen und die Ortslage Golkrath zum Nord-Osten hin sinnvoll abzurunden, so dass ein durchgrünter Wohnstandort sowohl für Familien als auch für ältere Generationen entsteht.

Ansprechperson

  • Herr Thomas Balzhäuser, Telefon: 02431 85195, E-Mail: thomas.balzhaeuser@erkelenz.de
  • Herr Jürgen Schöbel, Telefon: 02431 85305, E-Mail: juergen.schoebel@erkelenz.de
  • Herr Michael Joos, Telefon: 02431 85292, E-Mail: Michael.Joos@erkelenz.de

Verfahrensschritte

  • 08.03.2021 - 09.04.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 27.05.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 04.06.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Rechtskräftiger Plan

Bauleitpläne