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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

III/2 Kauler Weg im Stadtteil Erkelenz-Matzerath

Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken zur Wohnraumversorgung und begrenzten Eigenentwicklung des Ortes Matzerath auf einer derzeit als Bolzplatz genutzten Fläche. Der Bolzplatz soll vor der Umsetzung der Planung in den Bereich Schwarzer Weg verlegt werden.

Parallel mit der Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten, sollen Teilbereiche des Bebauungsplanes Nr. III „Matzerath“ mit seiner 2. Änderung überplant werden.

Die städtebauliche Konzeption sieht eine eingeschossige freistehende Bebauung auf rund sieben Baugrundstücken vor, die sich in die bestehende Bebauung im Ort einfügen soll.

Änderung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, zur erneuten Offenlage gem. 4a Abs. 3 BauGB:

Die überbaubare Grundstücksfläche an der Kapellenstraße wird, wie im Ursprungsplan, auf 20 m Bautiefe festgesetzt. Die geänderten Bestandteile sind in der Planurkunde und in der Begründung farblich gekennzeichnet.

Ansprechperson

  • 61 Planungsamt, Telefon:  , E-Mail: Planungsamt@erkelenz.de
  • Frau Katharina Knipprath, Telefon: 02431 85388, E-Mail: katharina.knipprath@erkelenz.de

Verfahrensschritte

  • 15.05.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.10.2020 - 30.10.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 28.10.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 04.01.2021 - 05.02.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 06.04.2021 - 19.04.2021, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
  • 25.02.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

Rechtskräftiger Plan

Bauleitpläne