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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

I - 3. Ä. Golkrath im Stadtteil Erkelenz-Golkrath

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • 61 Planungsamt, Telefon:  , E-Mail: Planungsamt@erkelenz.de

Verfahrensschritte

  • 21.02.1979, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.06.1981, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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Anhänge

Plandaten

Bauleitpläne