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Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen Höhe baulicher Anlagen) im Stadtteil Erkelenz-Lövenich, Erkelenz-Holzweiler, Erkelenz-Kückhoven, Erkelenz-Kleinbouslar, Erkelenz-Katzem, Erkelenz-Immerath -neu, Erkelenz-Keyenberg
Ziel und Zweck der 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes ist die Änderung der Darstellung der Beschränkung gemäß § 16 Abs. 1 BauNVO „Höhe baulicher Anlagen“ innerhalb der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen.
Ansprechperson
- 61 Planungsamt, Telefon: , E-Mail: Planungsamt@erkelenz.de
- Herr Michael Joos, Telefon: 02431 85292, E-Mail: Michael.Joos@erkelenz.de
Verfahrensschritte
- 19.02.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 01.07.2020 - 01.08.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 08.09.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 08.03.2021 - 09.04.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 08.12.2021, Feststellungsbeschluss
- 17.12.2021, Wirksamkeit gem. § 6 Abs. 5 BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Ist eine Änderung von
Anhänge
33. Änderung Flächennutzungsplan
- Planzeichnung und Begründung (PDF, 1,91 MB)
- Umweltbericht (PDF, 1,45 MB)
- Zusammenfassende Erklärung (PDF, 452,45 KB)