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196 Erweiterung Verwertungszentrum südlicher Erftkreis

Die im Stadtteil Köttingen vorgesehenen Flächen für die Errichtung von Anlagen für Abfallbehandlung- und Verwertung, die im Bebauungsplan Nr. 109 als Gewerbe- und Industriegebiete festgesetzt sind, sind nahezu vollständig in Anspruch genommen. Da weiterhin Bedarf an entsprechenden Flächen besteht, ist eine Erweiterung des Verwertungszentrums erforderlich.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Beide Planungen werden im Parallelverfahren durchgeführt.

Ansprechperson

Herr Simon Wolf,  02235 409 370

Team Stadtplanung,  02235 409 870

Verfahrensschritte

  • 10.12.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.02.2020 - 05.03.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 18.03.2020 - 08.04.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 22.10.2020 - 12.11.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 21.04.2023 - 22.05.2023, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Parallelverfahren

Anhänge

Geltungsbereich