Gemeindeplanung in Ense

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93 Änderung des Flächennutzungsplanes (Flächennutzungsplan)

Das Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer modernen Windenergieanlage. 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zu der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 91 "Windkraftanlagen Sieveringen" durchgeführt.  Es folgt die frühzeitige Beteiligung. Die Planunterlagen werden für die Dauer eines Monats ausgelegt.

Ansprechperson

  • Herr Mats Blume, Telefon: 02938 980 172, E-Mail: m.blume@gemeinde-ense.de
  • Frau Jana Wulf, Telefon: 02938/980166, E-Mail: j.wulf@gemeinde-ense.de

Verfahrensschritte

  • 18.12.2023 - 26.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 02.01.2024 - 02.02.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Frühzeitige Beteiligung

Bekanntmachung