Gemeindeplanung in Ense

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1. Änderung Nr. 116 Bebauungsplan Windkraftanlagen Waltringen (Bebauungsplan)

Das Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer modernen Windenergieanlage durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Änderung des Bebauungsplans.

Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 116 Windkraftanlagen wird im Parallelverfahren zu der 92. Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. Es folgt die frühzeitige Beteiligung. Die Planunterlagen werden für die Dauer eines Monats ausgelegt

Ansprechperson

  • Herr Mats Blume, Telefon: 02938 980 172, E-Mail: m.blume@gemeinde-ense.de
  • Frau Jana Wulf, Telefon: 02938/980166, E-Mail: j.wulf@gemeinde-ense.de

Verfahrensschritte

  • 18.12.2023 - 26.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 02.01.2024 - 02.02.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Frühzeitige Beteiligung

Bekanntmachung