Gemeindeplanung in Ense

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90 Änderung des Flächennutzungsplanes (Flächennutzungsplan)

Das Planungsziel der 90. Änderung des FNP der Gemeinde Ense ist die ersatzlose Aufhebung der Konzentrationszonendarstellung. Hinsichtlich der ohnehin nicht mehr wirksamen Ausschlusswirkung handelt es sich um eine klarstellende Aufhebung. Die damit ebenfalls verbundene Aufhebung der Darstellung von höhenbeschränkten Konzentrationszonen trägt dazu bei, künftige Vorhaben zu erleichtern.

Gem. § 1 Abs. 8 BauGB gelten alle Vorschriften des Baugesetzbuches gleichermaßen für die Aufstellung, wie für die Aufhebung von Bauleitplänen. Die 90. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ense durchläuft daher das im BauGB vorgesehene zweistufige Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Es folgt die frühzeitige Beteiligung. Die Planunterlagen werden für die Dauer eines Monats ausgelegt.

Ansprechperson

  • Herr Mats Blume, Telefon: 02938 980 172, E-Mail: m.blume@gemeinde-ense.de
  • Frau Jana Wulf, Telefon: 02938/980166, E-Mail: j.wulf@gemeinde-ense.de

Verfahrensschritte

  • 18.12.2023 - 26.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 02.01.2024 - 02.02.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Anhänge

Frühzeitige Beteiligung

Bekanntmachung