Gemeindeplanung in Ense

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129 Östlich Bannerweg (Bebauungsplan)

Eine der zahlreichen Aufgaben, die die Gemeindeverwaltung zu bewältigen hat, ist die Bereitstellung und Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum. Die Nachfrage nach Wohnraum ist in der Gemeinde Ense hoch. Die Gemeindeverwaltung strebt an, einen Bebauungsplan aufzustellen und dem Grundstück eine geregelte Wohnbaunutzung zuzufügen. Mit der Ausweisung des Baugebiets kann ein Teil der Nachfrage abgefangen werden und bietet die Möglichkeit auch in kleineren Ortsteilen der jüngeren Bevölkerung die Chance zu geben in dem Ortsteil bleiben zu können.

Der Bebauungsplan Nr. 129 "Östlich Bannerweg" wird im "Normalverfahren" gem. § 2 BauGB aufgestellt. Die frühzeitige Beteiligung wurde durchgeführt und die eingegangenen Stellungnahmen sind abgewogen worden. Die Begründung und der Plan wurden angepasst. Die Planunterlagen werden nun für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Ansprechperson

  • Herr Mats Blume, Telefon: 02938 980 172, E-Mail: m.blume@gemeinde-ense.de
  • Frau Jana Wulf, Telefon: 02938/980166, E-Mail: j.wulf@gemeinde-ense.de

Verfahrensschritte

  • 26.06.2023 - 28.07.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 18.12.2023 - 26.01.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 02.01.2024 - 02.02.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 13.05.2024 - 14.06.2024, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB

Anhänge

Offenlage

Bekanntmachung

Erneute Offenlage