Stadtplanung in Ennigerloh

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Veränderungssperren

Veränderungssperren im Verfahren

Die Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) stellt ein weiteres wichtiges Instrument der Bauleitplanung dar. Durch den Erlass einer Veränderungssperre kann die Stadt während der Phase der Aufstellung eines Bebauungsplans die Errichtung von baulichen Anlagen verhindern, die den künftigen Planungszielen widersprechen würden. Dieses Instrument ermöglicht es der Stadt, unerwünschte Entwicklungen zu unterbinden und sicherzustellen, dass die städtebaulichen Ziele und Vorgaben des zukünftigen Bebauungsplans eingehalten werden.

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  • zurzeit keine Verfahren

Abgeschlossene Veränderungssperren