"1. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Ennigerloh-Ostenfelde"
Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 19.06.2023 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplans Nr. 218 „Hormigon“, der unter Anwendung des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) aufgestellt worden ist, als Satzung beschlossen. Mit der Planung soll der nördliche Teilabschnitt des ehemaligen Betriebsgeländes der Firma HAK für die Nutzung der Firma Hormigon als Gewerbefläche erhalten werden.
„Im beschleunigten Verfahren kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen“ (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Die oben genannte Fläche, die im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Ennigerloh als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu einer gewerblichen Baufläche geändert.
Kontakt
- Herr Michael Baier, Telefon: 02524/28-3080, E-Mail: baier@ennigerloh.de
- Frau Natalie Materi, Telefon: 02524/28-3005, E-Mail: materi@ennigerloh.de
Verfahrensschritte
- 19.05.2025, Ratsbeschluss
- 11.07.2025 - 20.07.2025, Bekanntmachung des Ratsbeschlusses
Parallelverfahren
Anhänge
Bekanntmachungen
- Bekanntmachungstext (PDF, 1,72 MB)
