Stadtplanung in Ennigerloh

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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

"Nr. 53 "AWG" im Stadtteil Ennigerloh-Mitte"

Die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf mbH (AWG) betreibt auf dem Gebiet der Stadt Ennigerloh westlich der B 475 das Entsorgungszentrum mit der zentralen Siedlungsabfalldeponie des Kreises Warendorf.

Die AWG möchte die bestehenden Freiflächen möglichst flexibel für abfallaffine gewerbliche Einrichtungen nutzen. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von 21,57 ha. Die Erweiterungsfläche beträgt ca. 5,15 ha.

Die Stadt Ennigerloh beabsichtigt eine bauleitplanerische Entwicklung des Geländes entsprechend ihrer städtebaulichen Vorstellungen, steht den Nutzungsinteressen der AWG aber grundsätzlich positiv gegenüber.

Die Gebietsausweisung wird auf Einrichtungen aus dem Bereich „Energie/Abfall“ als komplementäre Einrichtungen zur vorhandenen Nutzung beschränkt.

Übersichtsplan

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Kontakt

  • Frau Ingeborg Seliger, Telefon: 02524 / 28-3030, E-Mail: seliger@ennigerloh.de
  • Fachbereichsleitung, Telefon: 02524/28-3100, E-Mail: stadtplanung@ennigerloh.de
  • Herr Michael Baier, Telefon: 02524/28-3080, E-Mail: baier@ennigerloh.de

Verfahrensschritte

  • 11.06.2007, Aufstellungsbeschluss
  • 10.07.2008 - 11.08.2008, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 14.01.2009 - 21.01.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 27.04.2009 - 27.05.2009, Veröffentlichung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung § 4 (2) BauGB
  • 21.09.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 26.02.2010 - 12.03.2010, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 (3) BauGB
  • 26.02.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

frühzeitige Beteiligung

Bürgerinfotermin

öffentliche Auslegung

Satzungsbeschluss