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"Nr. 314 "Am Bultbach" - Änderung Gestaltungssatzung im Stadtteil Ennigerloh-Westkirchen"
Der Bebauungsplan Nr. 314 sieht in den Bereichen des allgemeines Wohngebietes eine Traufhöhe von mindestens 4 m und maximal 4,20 m vor. Die Firsthöhe beträgt max. 10m. Die einzuhaltende Höhe des Drempels beträgt bei eingeschossigen Gebäuden 0,75m. Durch die Festsetzung der Trauf- und Firsthöhe ist eine ausreichende Festlegung erfolgt, die die nachbarschützende Funktion erfüllt, sowie dem Gebiet in geringfügigem Maße einen gestalterischen Rahmen verleiht.
Der Rat der Stadt Ennigerloh hat beschlossen, die Gestaltungssatzung dahingehend zu ändern, dass die Festsetzung zur Drempelhöhe ersatzlos gestrichen wird.
Kontakt
- Frau Ingeborg Seliger, Telefon: 02524 / 28-3030, E-Mail: seliger@ennigerloh.de
- Fachbereichsleitung, Telefon: 02524/28-3100, E-Mail: stadtplanung@ennigerloh.de
- Herr Michael Baier, Telefon: 02524/28-3080, E-Mail: baier@ennigerloh.de
Verfahrensschritte
- 27.03.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 13.06.2006, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 (3) BauGB
- 13.06.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Anhänge
Plandarstellung
- Gestaltungssatzung (PDF, 58,77 KB)GestaltungssatzungDioe Datei enthält die geänderte Gestaltungssatzung.
