Die Stadt Ennigerloh beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Ostring“ und der Änderung des Flächennutzungsplans (im Parallelverfahren) das Baurecht für die geschilderte Verkehrsverbindung zwischen der Ostenfelder Straße im Nordosten des Siedlungsraumes und der L 792 Oelder Straße im Südosten des Ortsteiles Mitte zu schaffen.