Stadtplanung in Ennigerloh

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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

"vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen im Park" im Stadtteil Ennigerloh-Mitte"

Anlass für die vorliegende Planung ist die Notwendigkeit zur Schaffung von Wohnraum. Die Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere auch nach Mietwohnungen, im Stadtgebiet von Ennigerloh ist nach wie vor vorhanden. Die Planung sieht die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils acht bzw. zehn Wohneinheiten vor. Die vorgesehene Bebauung würde sich baulich sowie mit der beabsichtigten Wohnnutzung in das städtebauliche Umfeld des Plangebietes einfügen.

Um den Stellplatzbedarf auf dem eigenen Grundstück zu decken und somit die Clemens-August-Straße nicht mit dem entstehenden Parkdruck zu belasten, sind eine Tiefgarage un-ter den Wohngebäuden sowie eine oberirdische Stellplatzanlage geplant.

Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für die geplante Wohnbebauung zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da es sich bei der Fläche bislang planungsrechtlich um eine teilweise nicht überbaubare Fläche handelt. Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 09.07.2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnen im Park“ beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplans wird als Maßnahme der Innenverdichtung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Kontakt

  • Frau Ingeborg Seliger, Telefon: 02524 / 28-3030, E-Mail: seliger@ennigerloh.de
  • Fachbereichsleitung, Telefon: 02524/28-3100, E-Mail: stadtplanung@ennigerloh.de
  • Herr Michael Baier, Telefon: 02524/28-3080, E-Mail: baier@ennigerloh.de

Verfahrensschritte

  • 09.07.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.03.2019, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.03.2019 - 05.04.2019, Information der Öffentlichkeit nach § 13a (3) Nr.2 BauGB
  • 24.04.2019, Bekanntmachung der Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB
  • 24.04.2019 - 24.05.2019, Mitteilung an Behörden
  • 25.04.2019 - 24.05.2019, Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
  • 02.05.2019 - 03.06.2019, Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB
  • 30.09.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 08.11.2019, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 (3) BauGB
  • 08.11.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

frühzeitige Beteiligung

öffentliche Auslegung

Satzungsbeschluss

Bekanntmachungen