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Stadtplanung in Ennigerloh

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Planungskonzept
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Ennigerloh - 1. Fortschreibung

Das Einzelhandelskonzept wurde im Jahr 2009 durch das Büro Junker und Kruse, Dortmund, erstellt. Ende 2017 wurde das Büro mit der Fortschreibung beauftragt. Die Fortschreibung enthält nachfolgende Bausteine:

• Evaluierung des aktuellen Einzelhandelskonzepts
Zur Ermittlung der Bewertung der Wirkung sowie die Akzeptanz und Alltagstauglichkeit der vorhandenen Instrumente und Aspekte des vorhandenen Einzelhandelskonzeptes wurden Gespräche mit Vertretern der Stadtverwaltung sowie der Industrie- und Handelskammer und dem Handelsverband geführt. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der einzelnen Bausteine.

• Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen im Einzelhandel und ihre Be-deutung für die Situation in Ennigerloh
Die landesplanerischen Zielvorgaben zum großflächigen Einzelhandel sowie die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung geben maßgebliche Faktoren bei Steuerung und Entwicklung des Einzelhandels in Ennigerloh vor. Ebenso bedeutsam sind die derzeitigen angebots- und nachfrageseitigen Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung. Von besonderem Interesse ist dabei, welche bundesweit zu beobachtenden Trends und Entwicklungen für die Situation in Ennigerloh relevant sind und somit bei der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes mit berücksichtigt werden müssen. Die zunehmende Bedeutung des Online-Handels und ihre Auswirkung z. B. auf Flächenansprüche des Einzelhandels insgesamt, aber auch einzelner Branchen in der Fortschreibung berücksichtigt.

• Aktualisierung des Einzelhandelsbestandes im Stadtgebiet Ennigerloh
Die aktualisierende Erhebung des Einzelhandelsbestandes erfolgte durch eine Bege-hung / Befahrung des gesamten Ennigerloher Stadtgebietes. Es wurden nicht nur die derzeit geöffneten Einzelhandelsbetriebe erfasst, sondern auch die vorhandenen leer-stehenden Ladenlokale. Die Attraktivität eines Zentrums wird aber nicht nur durch sein Einzelhandelsangebot definiert. Genau so bedeutend sind die anderen Nutzungen und Funktionen in einem Zentrum; denn nur durch das Zusammenspiel von Einzelhandel mit Dienstleistungs- und Gastronomieanbietern, öffentlichen und privaten Kultur- und Freizeiteinrichtungen ergeben sich attraktive Zentren. Daher wurden in dem (derzeit im Rahmen des Einzelhandelskonzept definierten) zentralen Versorgungsbereich die einzelhandelsaffinen Dienstleistungsanbieter (wie z.B. Reisebüro, Friseure, Spielhallen) und zentrenbedeutsamen Einrichtungen (z.B. Kultur-, Freizeit und Verwaltungseinrichtungen) ergänzend erhoben. In Verbindung mit einer aktuellen städtebaulichen Analyse des zentralen Versorgungsbereiches dienen diese quantitativen Kriterien auch für die Einordnung des zentralen Versorgungsbereiches im Hinblick auf seine (derzeitige wie zukünftige) Funktion und Versorgungsbedeutung.

• Ermittlung und Darstellung aktueller ökonomischer Rahmenbedingungen auf Angebots- und Nachfrageseite unter Zugrundelegung sekundärstatistischer und primärstatistischer Daten
Den aktuellen (berechneten) Umsatzzahlen des Ennigerloher Einzelhandels werden in der Fortschreibung die aktuellen einzelhandelsspezifischen Kaufkraftkennziffern gegenüber gestellt. Die so ermittelten Zentralitäten geben Auskunft über die Ausstrahlungskraft des Einzelhandels insgesamt, aber auch über die Versorgungsbedeutung der einzelnen relevanten Einkaufsstandorte sowie auch einzelner Standorte und deren mögliche Veränderungen seit den letzten Untersuchungen. Auch die Veränderung zukünftiger entwicklungsbestimmender Faktoren, wie z. B. Bevölkerungsentwicklung, Kaufkraftentwicklung, Einkaufsverhalten spielen hier hinein. In der Fortschreibung wird eine Perspektivbetrachtung durchgeführt. Es sollen aber keine (präzisen) quantitativen Verkaufsflächenspielräume (dargestellt in qm Verkaufsfläche) als Ergebnis stehen, da die Veröffentlichung quadratmeterbezogenen Verkaufsflächenspielräume den stadteigenen Handlungs- und Entscheidungsspielraum unnötig eingrenzen, ja ihn sogar verhindern kann. Vielmehr geht es darum, die Sortimente / Warengruppen zu identifizieren, in denen es noch Entwicklungsbedarfe gibt bzw. in den es bereits heute „Überversorgungstendenzen“ gibt.

• Überprüfung und Aktualisierung sowie ggf. Ergänzung und Konkretisierung der Zielaussagen und Empfehlungen sowie Instrumente zur zukünftigen Steue-rung der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung in der Stadt Ennigerloh unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Rahmenbedingungen

• Überprüfung der Standortstruktur
Überprüfung und/oder Aktualisierung der Definition und der räumlichen Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wie auch der Ergänzungsstandorte für Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten. Die jeweiligen erforderlichen räumlichen Veränderungen werden entsprechend aufbereitet (siehe auch nachfolgende Beispiele für zentrale Versorgungsbereiche).

• Überprüfung und ggf. Modifizierung der „Ennigerloher Sortimentsliste“
Unter Beachtung möglicher veränderter kommunaler wie regionaler Ausgangsbedingungen wurde die vorhandene Sortimentsliste einer kritischen Prüfung unterzogen.

• Überprüfung und ggf. Modifizierung der Zielvorstellungen zur zukünftigen Si-cherung und Entwicklung des Einzelhandels, der Innenstadt und der übrigen Standorte in der Stadt Ennigerloh
Im Hinblick auf die spätere Umsetzung, in der das fortgeschriebene Einzelhandels-konzept eine Grundlage für die politischen Entscheidungen und Beschlüsse sowie die bauleitplanerische Umsetzung darstellt, wurden die vorhandenen Zielvorstellungen des derzeitigen Einzelhandelskonzeptes überprüft und ggf. modifiziert.

• Umsetzung des Einzelhandelskonzepts - Grundsätze zur Einordnung und Be-wertung zukünftiger Ansiedlungs-, Erweiterungs- und / oder Verlagerungsvor-haben
Ebenso wie die übergeordneten Ziele wurden besonders auch die vorhandenen Grundsätze zur Steuerung und Entwicklung des Einzelhandels und der Innenstadt - soweit erforderlich - weiterentwickelt. Sie orientieren sich nach wie vor an der Struktur der Sortimentsliste.

Im Verlaufe des Bearbeitungsprozesses fanden zwei Sitzungen der projektbegleitenden Lenkungsgruppe unter Beteiligung der Industrie- und Handelskammer, des Handelsverbandes, der Bezirksregierung Münster und des Bauamtes des Kreises Warendorf sowie des beauftragten Büros und der Stadtverwaltung statt. Entsprechend des Arbeitsfortschritts wurden die jeweiligen Arbeitsstände vorgestellt und diskutiert. Am Ende dieses Prozesses steht der vorabgestimmte Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Ennigerloh. Mit diesem soll - nach der Vorstellung der Eckpunkte durch das beauftragte Büro in der Sitzung des Ausschusses - die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgen. Das Konzept ist abschließend vom Rat zu beschließen und ist dann gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.


Kontakt


Verfahrensschritte

  • 24.04.2019, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 02.05.2019 - 03.06.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung § 4 (2) BauGB
  • 30.09.2019, Ratsbeschluss
  • 25.10.2019, Bekanntmachung des Ratsbeschlusses

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge