Stadtplanung in Ennigerloh

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Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

"5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Abgrabungsflächen südlich des Amselwegs im Stadtteil Ennigerloh-Mitte"

Die HeidelbergCement AG setzt getrockneten Hüttensand, ein Nebenprodukt aus der Stahlindustrie, in der Zementmahlung ein. Dazu betreibt die HeidelbergCement AG auf dem Werksgelände Nord in Ennigerloh eine Trocknungsanlage für Sande.

Wegen der schwankenden Verfügbarkeit des Hüttensandes und der begrenzten Kapazität der Trocknungsanlage ist die Zwischenlagerung größerer Mengen Hüttensand erforderlich. Die HeidelbergCement AG hat deshalb die Genehmigung zur Lagerung von Hüttensand auf dem bereits vorhandenen Lagerplatz für Altreifen im Steinbruch Ennigerloh-Nord beantragt und eine befristete Genehmigung für die Dauer von zwei Jahren erhalten (bis November 2013).

Für eine längerfristige Genehmigung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ennigerloh erforderlich. Die Stadt Ennigerloh plant daher die
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ennigerloh. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Fläche als Lagerplatz für Betriebs- und Zusatzstoffe in einem abgebauten Steinbruch, die bisher als Fläche für Abgrabungen und Wasserwirtschaft ausgewiesen ist.

Übersicht

Übersichtsplan

Kontakt

  • Fachbereichsleitung, Telefon: 02524/28-3100, E-Mail: stadtplanung@ennigerloh.de
  • Herr Michael Baier, Telefon: 02524/28-3080, E-Mail: baier@ennigerloh.de

Verfahrensschritte

  • 12.12.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 08.07.2013 - 09.08.2013, Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
  • 12.07.2013, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.07.2013, Bekanntmachung der Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB
  • 22.07.2013 - 21.08.2013, Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB
  • 30.09.2013, Feststellungsbeschluss durch den Rat
  • 11.12.2013, Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster
  • 16.12.2013, Mitteilung Abwägungsergebnis
  • 27.12.2013, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bez.-Reg. Münster gem. § 6 (5) BauGB
  • 27.12.2013, Wirksamkeit des Flächennutzungsplans bzw. der Änderung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Offenlage

Genehmigungsplan